Ehevertrag

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Tipps zum Ehevertrag und Partnerschaftsvertrag für Sie als Frau und Mutter

Ehevertrag nur für Sie – mit Liebe vorsorgen

Sie wollen heiraten und fragen sich, ob Sie als Frau einen Ehevertrag brauchen?
Spätestens, wenn Sie Nachwuchs erwarten oder zur Betreuung Ihrer Kinder beruflich kürzer treten, besteht in den meisten Fällen Handlungsbedarf. Vor allem dann, wenn Sie Ihre Kinder über das dritte Lebensjahr hinaus persönlich betreuen möchten.

Und dies betrifft die Mehrheit der Frauen. Denn die meisten Frauen leben heute vor und nach der Trennung ein Teilzeitmodell: In Teilzeit arbeiten, in Teilzeit Kinder versorgen. Doch als Mutter haben Sie bereits dadurch einen Vollzeitjob, dass Sie neben der Kinderbetreuung auch den Haushalt führen. Für diese Arbeit zu Hause gibt es kein Geld. Und so führt die gemeinsame Entscheidung für Kinder in der Regel einseitig zu Nachteilen bei der Frau:

Diese hat nicht nur am Lebensende die kleinere Rente, sondern auch im Alltag weniger Geld zum Leben. Daher sind noch heute viele Frauen finanziell vom (Ex-) Mann abhängig.

Mit einem Ehevertrag können Sie diese finanziellen Nachteile verhindern und sich - nicht nur - für den Fall einer Scheidung unterhaltsrechtlich absichern, sondern auch für Ihr Alter vorsorgen.

Am besten so früh wie möglich. Egal ob vor oder nach der Hochzeit.

Wann ist bei Ihnen der passende Zeitpunkt, um sich abzusichern?

In guten Zeiten Ihrer Ehe oder vielleicht während einer Ehekrise oder einer beruflichen Veränderung? Sie wollen sich gütlich trennen? Sie brauchen eine Regelung der Scheidungsfolgen? Sie wollen Ihren Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung abändern? Sie haben auf Unterhalt verzichtet, bereuen Ihre Unterschrift und wollen wissen, ob der Vertrag sittenwidrig ist?

Und wie können sich nichtverheiratete Frauen als Mutter absichern?


Für Paare ohne Trauschein gibt es den Partnerschaftsvertrag. In diesem können vergleichbare Regelungen getroffen werden, um die unterhaltsrechtliche und versorgungsmäßige Situation als Mutter zu stärken.

Besonders für nichtverheiratete Mütter drohen Nachteile im Hinblick auf die eigene Altersversorgung und Rente, da es für diese - anders als verheiratete Mütter – keinen Versorgungsausgleich durch den Vater des Kindes gibt.

Worüber sollten Sie anlässlich einer Trennung so schnell wie möglich Bescheid wissen?

  • Ab wann und wieviel Unterhalt ist zu zahlen?
  • Wer bleibt im Haus oder in der ehelichen Wohnung?
  • Wer bekommt das Auto, wer den Hausrat?
  • Wer zahlt welche Schulden und Versicherungen?
  • Umzug mit dem Kind – was ist erlaubt?
  • Ist für die Nutzung des gemeinsamen Hauses eine Miete zu zahlen?
  • Was ist beim Verkauf des Eigenheims zu beachten?
  • Sie möchten das Eigenheim allein übernehmen?
  • In welcher Höhe müssen Sie Ihren Ehepartner auszahlen?
  • Ändert die Trennung etwas am Sorgerecht?
  • Wer kann was über die Kinder allein entscheiden?
  • Wochenendvater – wie halten Sie Kontakt zu Ihrem Kind?
  • Sie möchten mehr Umgang mit Ihrem Kind?
  • Wann ist ein Wechselmodell möglich?
  • Was kostet das alles? Was kostet eine Scheidung?


Zögern Sie nicht, sich zu Ihren persönlichen Fragen frühzeitig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Auch wenn die Hemmschwelle groß ist und es Ihnen schwer fällt, in Krisenzeiten gegenüber einer fremden Person private Details preiszugeben. Es ist wichtig, gerade zu Beginn des Trennungsjahres oder eines anderen Rechtsstreits, die richtigen Weichen zu stellen. Denn nur wer frühzeitig über seine Rechte und Pflichten informiert ist, kann strategisch zur Konfliktlösung beitragen, aber auch finanzielle Vorteile nutzen bzw. Nachteile vermeiden.

Ich berate Sie umfassend zu allen familienrechtlichen Fragen, die anlässlich einer Trennung und Scheidung zu klären sind. Aber auch für alle Rechtsfragen für die Zeit nach der Scheidung oder für die typischen Streitigkeiten nichtverheirateter Paare und Eltern stehe ich Ihnen als Familienrechtsexpertin zur Seite.